Informationen zum Angebot
Aufgabe, Zielsetzung und Berechtigungen
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, in sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin oder als Erzieher selbständig und verantwortlich tätig zu sein. Wer die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher zu führen. Zusätzlich kann die allgemeine Fachhochschulreife erworben werden.
Die Ausbildung dauert drei Jahre (VZ) bzw. bis zu vier Jahren (TZ). Sie gliedert sich in eine überwiegend fachtheoretische Ausbildung von zwei Jahren (Vollzeitform) bzw. drei Jahren (Teilzeitform) an der Fachschule für Sozialwesen, in die zwei sechswöchige Praktika integriert sind. Sie wird mit einer theoretischen Prüfung abgeschlossen. Die überwiegend fachtheoretische Ausbildung wird mit theoretischen Abschlußprüfungen abgeschlossen.
Im Anschluss an die fachtheoretische Ausbildung erfolgt ein Berufspraktikum von einem Jahr, das in sozialpädagogischen Einrichtungen abgeleistet wird.
Das Berufspraktikum wird mit einem Kolloquium abgeschlossen.
Die Ausbildung erfolgt nach Rahmenlehrplänen. Dem Ausbildungsziel entspricht vorwiegend themenzentriertes, fächerübergreifendes und praxisbezogenes Arbeiten. Projekt- und handlungsorientierte Lehr- und Lernansätze stehen im Vordergrund. Um auf die Übernahme von Erziehungsverantwortung vorzubereiten, geht es in der Ausbildung neben der Vermittlung von Fachwissen auch um persönliche Weiterentwicklung. Dabei greifen wir die Erfahrungen, Interessen und Einstellungen der Studierenden auf.
Ab dem Schuljahr 2003/04 wird mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule die Fachhochschulreife nur noch dann zuerkannt, wenn Studierende am Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife teilgenommen und die entsprechende Zusatzprüfung bestanden haben. Zusatzunterricht wird in Mathematik (3 Stunden pro Woche) erteilt.